Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Schöneck/Vogtl.
Vorhabenbezogener Bebauunsplan Sondergebiet „Musikwinkelplatz am Bahnhof Gunzen“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Musikwinkelplatz am Bahnhof Gunzen“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) mit Planstand 10/2026 sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht mit Planstand 10/2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll Baurecht für den Musikwinkelplatz als deutsch-tschechischer Begegnungs- und Veranstaltungsort geschaffen und ein ganzjähriger touristischer und kultureller Treffpunkt in Gunzen etabliert werden. Es ist u.a. geplant 4 Eisenbahnwagons als Übernachtungsmöglichkeit, Abstellraum sowie Veranstaltungsraum zu nutzen. Das vorhandene Bahngebäude als Bahnhofsgaststätte zu nutzen sowie 3 Wohnmobilstellplätze zu errichten.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem unten stehenden Lageplan dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Musikwinkelplatz am Bahnhof Gunzen“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) mit Planstand 10/2026 sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht mit Planstand 10/2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 07.12.2026
im Internet unter https://www.stadt-schoeneck.de/category/veroeffentlichungen/bebauungsplaene/ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., Zimmer 30, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während folgender Zeiten möglich:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl. Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Falls Sie eine Stellungnahme per E-Mail abgeben möchten, dann schicken Sie diese bitte elektronisch direkt an: post@stadt-schoeneck.de .
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO i.V.m. 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.
Schöneck/Vogtl., 02.11.2026
gez. Andy Anders
Bürgermeister
Anlagen
Lageplan: https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2026/10/Gunzen.jpg
Planzeichnung: https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2026/10/Vorhabenbezogener-Bebauungsplan-Musikwinkelplatz-am-Bahnhof-Gunzen-10-26.pdf
Begründung mit Umweltbericht: https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2026/10/Begruendung-Umweltbereicht-Artenschutzfachbeitrag-2.pdf
Stellungnahme LRA: https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2026/10/Stellungnahme_LRA.pdf
