Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Schöneck/Vogtl.
Ergänzungssatzung Bahnhofstraße Schöneck/Vogtl. gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2026 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Bahnhofstraße Schöneck/Vogtl. beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ebenfalls wurde am 21.09.2026 der Entwurf der Ergänzungssatzung Bahnhofstraße Schöneck/Vogtl. mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 10.09.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen durch die angrenzende Nutzung geprägte Flächen westlich und östlich der kommunale Bahnhofstraße, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet sind, in den angrenzenden Innenbereich entlang einbezogen werden. Nach dem Inkrafttreten der Satzung sind nach § 34 BauGB Bauvorhaben genehmigungsfähig, die sich nach den dort beschriebenen Voraussetzungen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und deren Erschließung gesichert ist.
Die Abgrenzung/der Geltungsbereich der Satzung ist in dem unten stehenden Lageplan dargestellt.
Die Ergänzungssatzung kann gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der Ergänzungssatzung Bahnhofstraße Schöneck/Vogtl., bestehend aus dem Plan mit Satzungstext und der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 26.10.2026 bis einschließlich 30.11.2026
im Internet unter https://www.stadt-schoeneck.de/category/veroeffentlichungen/bebauungsplaene/ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., Zimmer 30, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist während folgender Zeiten möglich:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl. Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Falls Sie eine Stellungnahme per E-Mail abgeben möchten, dann schicken Sie diese bitte elektronisch direkt an: post@stadt-schoeneck.de .
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO i.V.m. 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.
Schöneck/Vogtl., den 07.10.2026
Andy Anders
Bürgermeister
Anlagen:
