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Bodenschutzkalkung 2024 im Forstbezirk Adorf

Information für Waldbesitzer

veröffentlicht

am 2.01.2024
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Der Staatsbetrieb Sachsenforst beabsichtigt im Forstbezirk Adorf im Jahr 2024 ca.260 ha Landeswald, ca. 6 ha Privatwald und ca. 180 ha Kommunalwald zu kalken.

Die Flächen befinden sich in den Revieren Muldenberg (LV\4, Kottenheide (LW) und Schöneck (PlflV) sowie in den Gemarkungen Schöneck, Muldenberg, Siehdichfür und Grünbach.

Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.

Die Ziele der Bodenschutzkalkung sind

– Kompensation von Säureeinträgen

– Verbesserung der Pufferkapazität des Waldbodens

– Verbesserung der Erdalkali-Ernährung der Waldbäume

– Verbesserung der Vitalität der Waldbestände

– Verbesserung der Lebensbedingungen für Bodenlebewesen und Baumwuzeln

– Verbesserung des Schutzes von Quell- und Grundwasser vor  Schwermetall-, Aluminium- und Säureeinträgen.

Zum Einsatz kommt kohlensaurer Magnesiumkalk mit einer Aufwandmenge von 3 Uha entsprechend den Bestimmungen der Düngemittelverordnung.

Die Ausbringung des Kalkes wird voraussichtlich mit Helikoptern erfolgen.

Nicht gekalkt werden Ausschlussflächen wie Nichtholzböden und nichtforstliche Betriebsflächen, hydromorphe Standorte (organische Nassstandorte, mineralische Nassstandofte, Bachtälchenstandorte, wechselfeuchte Standorte), anhydromorphe Standorte (Steilhangkomplexstandorte) sowie Flächen in Trinkwasserschutzgebieten der Zone I und Abstandsflächen aus Sicherheitsgründen (zu Ortslagen, öffentlichen Straßen, Gebäuden, Bahnlinien etc.).

Die Einbeziehung von Waldflächen mit natur-/artenschutzfachlichen Schutzstatus wurde im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Ausführung der Kalkungsmaßnahmen ist für den Zeitraum ab 01.07.2024 vorgesehen. Über den genauen zeitlichen Ablauf und die notwendigen Waldsperrungen wird vorab in den örtlichen Medien informiert.

Die sich im Eigentum von Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts befindenden Waldflächen in der sowie in den Gemarkungen Schöneck, Muldenberg, Siehdichfür und Grünbach beabsichtigen wir – das Einverständnis des jeweiligen Waldeigentümers  – mit zu kalken.

Die Finanzierung der Bodenschutzkalkung erfolgt zu 100 % aus Fördermitteln, d.h. es entstehen dem Waldeigentümern keine Kosten.

Sollten Einwände gegen die vorgesehene Bodenschutzkalkung sowie die aus Sicherheitsgründen veranlassten Waldsperrungen durch die Verantwortlichen des Forstbezirk Adorf für die Dauer der Maßnahmenumsetzung bestehen, würden wir die jeweiligen Waldeigentümer bitten, diese bis zum 05.01.2024 schriftlich im Forstbezirk Adorf mit Dienstsitz in Schöneck (Kärrnerstraße 1, 08261 Schöneck) einzureichen.

Nähere Auskünfte zu betroffenen Waldflächen können die Waldeigentümer bei den zuständigen Privat-/Körperschaftswald-Revierleiter für die jeweiligen Gemarkungen nachfragen.

Tony Gottschlich: (01 735775506) Schöneck, Muldenberg und Grünbach

Für weitergehende Rückfragen steht Herr Frank Bitterlich, Referent Staatsforstbetrieb, unter 0173 5776508 zur Verfügung.

Frank Bitterlich, Referent Staatsforstbetrieb

Lagepläne der betroffenen Gebiete

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