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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Landtourismus“ im Ortsteil Arnoldsgrün

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veröffentlicht am 14.07.2020
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Landtourismus“

im Ortsteil Arnoldsgrün

 

 

Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat am 29.06.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Landtourismus“ im Ortsteil Arnoldsgrün (Stand 02.06.2020) einschließlich Begründung (Stand 02.06.2020) und den Umweltbericht (Stand 18.06.2020) gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Planbereich wird begrenzt:

im Norden durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen

im Osten durch die angrenzenden Anwesen Am Pfarrteich 3 und 4

im Süden durch das angrenzende Anwesen Am Pfarrteich 5

im Westen durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Außenbereich. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist bereits vorhanden. Es sollen weitere bauliche Anlagen wie beispielsweise Reithalle und Ferienhäuser im in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landtourismus“ geschaffen werden.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Landtourismus“ im Ortsteil Arnoldsgrün einschließlich Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 30, Sonnenwirbel 3 in 08261 Schöneck/Vogtl. während der üblichen Dienststunden:

 

Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB diese ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Schöneck/Vogtl. (https://www.stadt-schoeneck.de unter der Rubrik Bürgerservice/Bebauungspläne) und über das Zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Bei dem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB liegt vor und wird der Begründung beigefügt.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zu umweltrelevanten Aspekten, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Stellungnahmen abgegeben und im vorliegenden Entwurf des B-Planes einschließlich Begründung und Umweltbericht behandelt wurden, insbesondere:

 

Schutzgut Mensch/Immissionsschutz:

Art der vorhandenen Information des LRA Vogtlandkreis vom 23.08.2019:

„Die Planung kann anhand der vorliegenden Unterlagen immissionsschutzfachlich nicht bewertet werden. Die Möglichkeit … schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht-, Geruchs- und Geräuschimmissionen … wurde bisher nicht betrachtet. Im Umweltbericht ist dies …zu erörtern.“

Schutzgut Bodenschutz / Abfallrecht:

Art der vorhandenen Information des LRA Vogtlandkreis vom 23.08.2019:

Keine Bedenken

Schutzgut Wasserschutz:

 Art der vorhandenen Information des LRA Vogtlandkreis vom 23.08.2019:

Mit vorliegendem Planungsstand ist abschließende Prüfung nicht möglich. Gesicherte Entwässerung bzgl. Niederschlagswasser nicht geklärt, Plan muss ergänzt und wieder vorgelegt werden. Ordnungsgemäße Verwertung/ Entsorgung von Einstreu und Pferdemist ist sicherzustellen.

Schutzgut Naturschutz:

Art der vorhandenen Information des LRA Vogtlandkreis vom 23.08.2019:

Planung muss ergänzt werden, indem u.a. Umweltbericht nachzuliefern ist. Festsetzungen zu Eingriffs-/Ausgleichsbilanz fehlen. Ebenfalls fehlen Festsetzungen hinsichtlich Art und Weise der Bepflanzung aufgrund ökologischer Kompensation.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 30, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

 

Schöneck/Vogtl., den 08.07.2020                                             Suplie

Bürgermeisterin

 

Weitere Informationen zu Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahme finden Sie ab unter folgendem Link   >> Zentralen Landesportal Bauleitplanung <<

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