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Bundestagswahl 2025

Beantragung Briefwahlunterlagen

veröffentlicht

am 22.01.2025
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Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten per Post bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält wichtige Informationen, z. B.:

– die Wählerverzeichnisnummer,

– in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann,

– ob dieser Wahlraum barrierefrei ist,

– wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist unbedingt aufzubewahren, da er am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt wird.

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagenbeantragt werden:

  • online mittels unten stehenden Button oder dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtung ,
  • schriftlich (nutzen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung)
  • persönlich (aber nicht telefonisch) im Einwohnermeldeamt, Zimmer 12,

 Der Versand der Unterlagen kann frühestens ab Februar erfolgen, da auf Grund der Fristen die Stimmzettel nicht eher verfügbar sind.

 In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen die persönliche Beantragung und gleichzeitige Wahl vor Ort.

 Stadtverwaltung  Schöneck/Vogtl.

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