Werte Eltern,
auf Grund der aktuellen Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bleibt unsere Einrichtung im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 07.02.2021 mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen.
Die Notbetreuung erfolgt nur für Kinder, deren Personensorgeberechtigte zu den in der Anlage 1 bzw. Anlage 2 zu § 5a der SächsCoronaSchVO aufgeführten Personenkreis zählen und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung des Kindes gehindert sind und im Falle der Anlage 2 die Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.
Eltern, die ihr Kind in dieser Zeit nicht in der Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen können, sollen dafür kein Elternbeiträge entrichten müssen.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung sind Beitragserstattungen für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages vorgesehen.
Bis zum Erlass der entsprechenden Regelung des Freistaates wird die Gebührenerhebung im Januar ausgesetzt.
Die entsprechenden Formulare -auch zur Vorlage beim Arbeitgeber – sowie die genannten Anlagen 1 und 2 erhalten Sie bei Bedarf in unserer Einrichtung sowie hier:
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Nachweis.pdf
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-1.pdf
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-2.pdf