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1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“

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veröffentlicht am 14.10.2020
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ 

Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat am 28.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ vom 16.12.2019, Beschluss-Nr. 59/2019, aufgehoben und erneut den Entwurf der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ mit Stand 4. Entwurf 9/2020 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Planbereich wird begrenzt:

im Norden durch die an das Grundstück angrenzende Wiesenfläche

im Osten durch die angrenzende Waldfläche

im Süden durch die Fläche des Geltungsbereiches B-Plan „Tannenhaus“ die Klingenthaler Straße S 301

im Westen durch den Meilerweg.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Außenbereich, da die Fläche als Freifläche für sportliche und touristische Zwecke genutzt werden soll, um Freizeitangebote für die Hotelanlage zu schaffen.

 

Der Entwurf der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 30, Sonnenwirbel 3 in 08261 Schöneck/Vogtl. während der üblichen Dienststunden:

Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Bei dem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Ebenfalls können diese Unterlagen auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-schoeneck.de unter der Rubrik Bürgerservice/ Bebauungspläne sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

 

Weiterer Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch/Immissionsschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Geforderte Schallimmissionsprognose liegt vor. Es bestehen keine Bedenken, wenn den Empfehlungen zum Lärmschutz gefolgt wird. Folgende textl. Festsetzungen wurden getroffen: Der Betrieb bzw. die Nutzung der Sport- und Freizeitfläche ist ausschließlich im Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr an Werktagen und 7.00 bis 22.00 an Sonn- und Feiertagen) zulässig.
Schutzgut Wasserschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
„…Die Plangebietsfläche befindet sich innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIA. …Zu den dort enthaltenen Verboten und Nutzungseinschränkungen …wurde im Planverfahren ein Antrag entspr. § 10 Schutzgebietsverordnung auf Befreiung eingereicht und positiv…entschieden.“ Hinweis, dass Errichtung und Betrieb von Entwässerungsanlagen der vorherigen Genehmigung bedürfen.
Schutzgut Naturschutz/Landschaftschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
„…Die geforderten Änderungen in den textl. Festsetzungen vom 29.01.2019…wurden im vollen Umfang berücksichtigt…Weiterer Änderungs- oder Ergänzungsbedarf besteht nicht.“
Schutzgut Klimaschutz, siehe Umweltbericht B-Plan:
Klima und Lufthygiene werden durch Verlust von Offenlandflächen betroffen. Damit gehen Kaltluftgebiete verloren, die jedoch nicht in unmittelbarem Siedlungsbezug stehen. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung wirkt sich ungünstig auf örtliche klimatische Verhältnisse aus
Schutzgut Wald, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Für Gebäude und bauliche Anlagen ist der Mindestabstand zum Wald von 30m einzuhalten. Da dies teilweise durch niedrige Bestockung erfolgt bedarf es kontinuierlicher Pflegeeingriffe in Form von Nach-pflanzungen ausgefallener Bäume bzw. Entfernen von zu groß gewachsenen Bäumen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Schöneck/Vogtl., den 7.10.2020
Suplie
Bürgermeisterin

Anlagen:

Planzeichnung

Begründung 

Grünordnungsplan

Plan 1 Grünordnungsplan

Plan 2 Grünordnungsplan 

Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis (LRA)

Ebenfalls finden Sie die Informationen und Anlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter folgenden Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

 

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