Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat am 28.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ vom 16.12.2019, Beschluss-Nr. 59/2019, aufgehoben und erneut den Entwurf der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ mit Stand 4. Entwurf 9/2020 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Norden durch die an das Grundstück angrenzende Wiesenfläche
im Osten durch die angrenzende Waldfläche
im Süden durch die Fläche des Geltungsbereiches B-Plan „Tannenhaus“ die Klingenthaler Straße S 301
im Westen durch den Meilerweg.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Außenbereich, da die Fläche als Freifläche für sportliche und touristische Zwecke genutzt werden soll, um Freizeitangebote für die Hotelanlage zu schaffen.
Der Entwurf der 1. Ergänzung Bebauungsplan „Tannenhaus“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 30, Sonnenwirbel 3 in 08261 Schöneck/Vogtl. während der üblichen Dienststunden:
Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Bei dem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.
Ebenfalls können diese Unterlagen auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-schoeneck.de unter der Rubrik Bürgerservice/ Bebauungspläne sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Weiterer Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch/Immissionsschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Schutzgut Wasserschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Schutzgut Naturschutz/Landschaftschutz, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Schutzgut Klimaschutz, siehe Umweltbericht B-Plan:
Schutzgut Wald, Stellungnahme LRA vom 02.08.2019:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Schöneck/Vogtl., den 7.10.2020
Suplie
Bürgermeisterin
Anlagen:
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis (LRA)
Ebenfalls finden Sie die Informationen und Anlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter folgenden Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite