037464 / 870-0

Das Amt für Umwelt teilt mit: Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden.

Finden sie Informationen zum Thema "DAS AMT FÜR UMWELT TEILT MIT: Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden."

veröffentlicht

am 28.07.2017
"

Mehr Lesen

Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, erteilen.

Das Landratsamt möchte abschließend darauf aufmerksam machen, dass mit der Novellierung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes im Referentenentwurf die Aufhebung der Sächsischen Pfllanzenabfallverordnung vorgesehen ist. Somit wird es 2018 keine gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände mehr geben, so dass dann die Verbrennung von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten ist.

Schönecker Anzeiger digital per Mail!

Abonnieren Sie unseren Amtsblatt-Newsletter

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner