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Förderprogramm Ganzjahrestourismus

Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen förderfähig

veröffentlicht

am 6.09.2023
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Förderprogramm Ganzjahrestourismus – 7,2 Millionen Euro für den Ganzjahrestourismus in Sachsen  für kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und kommunale Unternehmen

© Infografik Förderprogramm Ganzjahrestourismus

Das ganze Jahr geöffnet: Sachsen unterstützt die Entwicklung des Ganzjahrestourismus im Freistaat mit einem neuen Förderprogramm über 7,2 Millionen Euro. Mit dem Programm soll die Anpassung und Wettbewerbsfähigkeit touristischer Anbieter verbessert und die Anzahl touristischer Ganzjahresangebote, insbesondere in traditionellen Wintertourismusregionen erhöht werden. Besonders die Abhängigkeit von Schneefall und Beschneiung soll mit den ganzjährigen Angeboten verringert werden.

Die Folgen des Klimawandels sind deutlich zu spüren. Die Sommer in Sachsen werden zunehmend trockener und die Winter wärmer. Die schleichenden Veränderungen haben auch Folgen für den Tourismus im Freistaat. Denn der sächsische Wintertourismus in den Mittelgebirgen ist bislang noch zu sehr auf Schnee ausgerichtet, der aber leider immer häufiger ausbleibt. Damit die Branche anpassungs- und wettbewerbsfähig bleibt, müssen mehr ganzjahrestouristische Angebote oder zumindest saisonverlängernde Angebote geschaffen werden.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, eingetragene Vereine sowie kommunale Unternehmen, die gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen. Diese können bis zu 500.000 Euro erhalten und bei Investitionsvorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten aufgrund des darin begründeten besonderen Interesses der Reiseregion bis zu 800.000 Euro. Das Investitionsvolumen fängt bei 10.000 Euro an.

Alle zu fördernden Angebote müssen ganzjährig nutzbar sein oder einen Beitrag zum ganzjahrestouristischen Angebot in der Destination leisten. Beispiele dafür sind Aktiv-Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer, Freizeitangebote wie eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten, ein Kletterwald und vieles mehr. Voraussetzung ist, dass mit der Investition in einer Region oder in einem Ort beispielsweise die Abhängigkeit von Skitourismus gelöst wird. Die Förderrichtlinie ist auch für ganzjährigen Campingtourismus nutzbar, der in den letzten Jahren wieder sehr an Beliebtheit zugenommen hat. Die Angebote müssen zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

 

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.

 

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