Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung II Schulstraße im Ortsteil Arnoldsgrün
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.11.2022, Beschluss-Nr. 67/2022, beschlossen, das Verfahren für die Ergänzungssatzung Schulstraße im Ortsteil Arnoldsgrün der Stadt Schöneck/Vogtl. gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzuleiten und im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen, um den Bereich der Flurstücke T.v. 296 und 324 Gemarkung Arnoldsgrün in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Am 30.01.2023 fasste der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. in öffentlicher Sitzung den Klarstellungsbeschluss, Beschluss-Nr. 3/2023, die Bezeichnung der o.g. Ergänzungssatzung in „Ergänzungssatzung II Schulstraße im Ortsteil Arnoldsgrün“ zu ändern, um Verwechslungen mit einer bereits aus dem Jahr 2017 bestehenden Ergänzungssatzung im Bereich der Schulstraße zu vermeiden.
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung II Schulstraße im Ortsteil Arnoldsgrün in der Fassung vom 16.01.2023 einschließlich der Begründung gleichen Datums gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Auf die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 BauGB wird hingewiesen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Der Planbereich wird begrenzt:
im Norden: durch Landwirtschaftsfläche
im Osten: durch Grenze zu unbebauten Grundstücken Nähe Schulstr. 11b
im Süden: durch Schulstraße (Verkehrsfläche)
im Westen: Anwesen Schulstr. 15
und ist im angefügten Planauszug ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung: Mit der Aufstellung der Satzung soll im Ortsteil Arnoldsgrün weiterhin Wohnbauland zur Deckung des aktuell bestehenden Wohnbedarfs bereitgestellt werden. Für das entsprechende neue Ergänzungsgebiet ist Baurecht nur durch eine Ergänzungssatzung herstellbar.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung II Schulstraße im Ortsteil Arnoldsgrün einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 03.04.2023 bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt (Zimmer 30), Sonnenwirbel 3 in 08261 Schöneck/Vogtl. während der Öffnungszeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter https://www.stadt-schoeneck.de unter der Rubrik Bürgerservice/ Bebauungspläne eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. oder dort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Schöneck/Vogtl., den 06.02.2023
Suplie
Bürgermeisterin
Anlagen: