Entsprechend der seit 22.11.2021 in Kraft getretenen Regelungen der Sächsischen Coronaschutzverordnung findet der Schönecker Weihnachtsmarkt am 1. Advent und die Seniorenweihnachtsfeiern in Schöneck und Mühlental nicht statt.
Entsprechend der seit 22.11.2021 in Kraft getretenen Regelungen der Sächsischen Coronaschutzverordnung findet der Schönecker Weihnachtsmarkt am 1. Advent und die Seniorenweihnachtsfeiern in Schöneck und Mühlental nicht statt.