Gewerbesteuer – Entlastung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise
Zur Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sind folgende Maßnahmen möglich:
1. Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen:
Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2020 und ggf. Antrag auf Anpassung der lfd. Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt.
Kopie des Antrages informativ an die
Stadtverwaltung Schöneck, Abgaben und Liegenschaften,
Frau Egerland, Tel. 037 464 / 870 120, email: cegerland@stadt-schoeneck.de
Nach Änderung der Festsetzung durch das Finanzamt, wird durch die Stadt Schöneck ein angepasster Vorauszahlungsbescheid für die Gewerbesteuer erlassen.
2. Stundung von Steuerforderungen
Fällige Steuerforderungen können auf Antrag bei der Stadt Schöneck gestundet werden. Anträge sind zu stellen an:
Stadtverwaltung Schöneck, Abgaben und Liegenschaften,
Frau Egerland, Tel. 037 464 / 870 120, email: cegerland@stadt-schoeneck.de
Bei bereits gemahnten Forderungen empfiehlt sich eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem in der Mahnung benannten Ansprechpartner.