037464 / 870-0

Soforthilfen für Unternehmen

veröffentlicht

am 30.03.2020
"

Mehr Lesen

Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche wichtige SOFORTHILFEN in Form von ZUSCHÜSSEN für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) beschlossen.

Es ist ein Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, durch u.a. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Zuschuss ist komplementär zum Programm des Freistaates Sachsens möglich.

  • Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße.
  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße.
  • Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Folgen im Zuge der Corona-Krise eingetreten sind. Der Betrieb darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein (Schadenseintritt nach dem 11. März).
  • Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Länder.

Ab sofort können Anträge in Sachsen auf www.sab.sachsen.de heruntergeladen und gestellt werden.

Schönecker Anzeiger digital per Mail!

Abonnieren Sie unseren Amtsblatt-Newsletter

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner