Mit der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ sind Vorhaben vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe förderfähig. Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern.
Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten. Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme/ Nachfolge werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Insgesamt können Unternehmen bis zu 200.000 Euro erhalten.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens u. a. ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro. Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Den Link zum Programm finden Sie hier:
https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-möchten-ein-unternehmen-gründen-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/regionales-wachstum.jsp
Für die Beratung und Antragstellung steht die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung.