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Bundesfreiwilligendienst
Mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ist auch
die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt
worden. Neu eingeführt wurde dafür ein Bundes-
freiwilligendienst (BFD) als Engagementdienst für
Freiwillige.
Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach
Erfüllung der Vollzeitschul-
pflicht offen. Er wird in der Regel für eine Dauer
von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet.
Die Stadt Schöneck bietet 3 Plätze und die Gemeinde
Mühlental 2 Plätze im Bereich des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes (Bauhof) an.
Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung
in der jeweiligen Einsatzstelle zu leisten. Sofern die
Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch
Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Einzelheiten
sind zu vereinbaren.
Der BFD ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher
Dienst. Für das Taschen-geld, das die Freiwilligen
für ihren Dienst erhalten, gilt die Höchstgrenze
von 6% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung, für das Jahr 2011 somit 330 €.
Das konkrete Taschengeld wird mit der Einsatzstelle vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der
Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen wie Renten
oder Arbeitslosengeld II kommen kann. Dies ist durch den
Freiwilligen mit der zuständigen Bewilligungsbehörde
zu klären.
Während des BFD finden Seminare statt, für die
Teilnahmepflicht besteht und die als Dienstzeit gelten.
Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einem zwölfmonatigen
BFD mindestens 25 Tage. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr
vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an den
Seminaren teil.
Interessierte können sich ab sofort im Schönecker
Rathaus bei Frau Edler
Telefon 037464 / 870-115 melden. Dort erhalten Sie auch
weitere Auskünfte.
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