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Bundesfreiwilligendienst

Mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ist auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt worden. Neu eingeführt wurde dafür ein Bundes-
freiwilligendienst (BFD) als Engagementdienst für Freiwillige.
Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschul-
pflicht offen. Er wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet.

Die Stadt Schöneck bietet 3 Plätze und die Gemeinde Mühlental 2 Plätze im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes (Bauhof) an.

Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung in der jeweiligen Einsatzstelle zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch
Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Einzelheiten sind zu vereinbaren.
Der BFD ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschen-geld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt die Höchstgrenze von 6% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, für das Jahr 2011 somit 330 €. Das konkrete Taschengeld wird mit der Einsatzstelle vereinbart.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen wie Renten oder Arbeitslosengeld II kommen kann. Dies ist durch den Freiwilligen mit der zuständigen Bewilligungsbehörde zu klären.

Während des BFD finden Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht und die als Dienstzeit gelten. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einem zwölfmonatigen BFD mindestens 25 Tage. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil.

Interessierte können sich ab sofort im Schönecker Rathaus bei Frau Edler
Telefon 037464 / 870-115 melden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.

 
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